Schauspieler / in

Eignungsprüfung

Die Zulassung für die Ausbildung erfolgt im März 2012 zum Sommersemester und Oktober 2012 zum Wintersemester.

Bewerbungen sind über das ganze Jahr möglich.

 

Bedingung ist das Absolvieren der mittleren Reife (Realschulabschluss) bis spätestens zum Beginn der Ausbildung.

 

Die Feststellung der künstlerischen Eignung erfolgt auf der Basis der Eignungsprüfung. In der Eignungsprüfung werden die allgemeinen Voraussetzungen für den Beruf geprüft. Das sind: körperliche und stimmliche Voraussetzungen, Spieltrieb, Entäußerungsbedürfnis, Interesse an und Beobachtungsfähigkeit von zwischenmenschlichen / gesellschaftlichen Vorgängen, Vorstellungskraft und Fantasie.

 

Für die Eignungsprüfung in der Fachrichtung Schauspiel sind vorzubereiten:

 

 

 

 

Das jeweilige Notenmaterial bzw. entsprechende Tonträger sind mitzubringen. Empfohlen wird, möglichst gegensätzliche Figuren zu wählen, damit die Prüfungskommission verschiedene Seiten der Persönlichkeit der Bewerberin / des Bewerbers kennen lernen kann.